Informationen zu den aktuellen Coronaregeln
Corona Schutzmaßnahmen - KGR-Beschluss vom 17. Mai 2022
Die Zurücknahme von Corona-Schutzmaßnahmen sorgt in vielen Fällen für Unsicherheit und zeitraubende Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einzelner Vorschriften oder Vorgaben der jeweiligen Hausherren. Es ist in der Übergangszeit von einer Pandemie zu einer Endemie nicht leicht, ein für alle Fälle einheitliches und verständliches Reglement zu finden. In einer großen Kirche mit der Möglichkeit, Abstände einzuhalten, kann man anders verfahren als in einer kleinen Kapelle, die überfüllt ist.
Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rendsburg hat sich deshalb dafür ausgesprochen, im Rahmen der jeweils gültigen Landesverordnung eine gewisse Flexibilität zuzulassen:
- Eine maximal zulässige Personenzahl gibt es nicht mehr (weder in den Kirchen noch in den Kapellen).
- Auch die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben.
- Nach Möglichkeit sollen dagegen Abstände weiterhin gewahrt werden.
- Sollten Abstände nicht eingehalten werden können, sollen Menschen zum freiwilligen Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ermutigt werden.
- In Einzelfällen, in denen eine größere Zahl von Besucherinnen und Besuchern auf engen Raum zu erwarten ist, behält die Kirchengemeinde sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Maskenpflicht zu verordnen.
Wir danken für Ihr Verständnis.